Richtlinie für Rückerstattungen und Rückgaben

für Leistungen unter der Marke „Voltera“

der motics ag, Schwyz, Schweiz


1. Rechtsträger

„Voltera“ ist eine Marke der motics ag, einer Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in [Ort], Schweiz (nachfolgend „motics ag“).

Diese Richtlinie regelt abschliessend die Bedingungen für Rückerstattungen, Vertragsauflösungen sowie Rückgaben von Produkten oder Dienstleistungen der motics ag.


2. Grundsatz: Kein vertragliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht

2.1 Soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, besteht kein vertragliches Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht.

2.2 Insbesondere bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) wird ein freiwilliges Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3 Ein Rücktritt oder eine Vertragsauflösung bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der motics ag.


3. Ausschluss bei Individualanfertigungen und Projektleistungen

3.1 Für individuell geplante, konfigurierte oder projektierte Systeme, insbesondere Batteriespeicheranlagen, Engineering-Leistungen, Netzanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Projektentwicklungen oder Contracting-Modelle, ist eine Rückgabe oder Rückerstattung ausgeschlossen.

3.2 Gleiches gilt für:

  • speziell beschaffte oder konfigurierte Komponenten
  • projektspezifische Softwarekonfigurationen
  • kundenspezifische Systemauslegungen
  • bereits begonnene Installations- oder Planungsarbeiten

3.3 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall geschuldet und nicht rückerstattungsfähig.


4. Rückgaben von Standardprodukten (sofern ausnahmsweise zugelassen)

4.1 Eine Rückgabe von nicht individuell konfigurierten Standardprodukten kann ausschliesslich nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der motics ag erfolgen.

4.2 Voraussetzung ist, dass:

  • das Produkt unbenutzt,
  • vollständig,
  • originalverpackt und
  • in technisch einwandfreiem Zustand ist.

4.3 Die motics ag ist berechtigt, eine angemessene Prüf-, Administrations- und Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 20 % des Nettokaufpreises zu erheben.

4.4 Transport-, Versicherungs- und Rücksendekosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

4.5 Beschädigte, installierte oder in Betrieb genommene Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.


5. Gefahrtragung und Transportschäden

5.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an den Transporteur auf den Kunden über.

5.2 Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich beim Transporteur geltend zu machen.

5.3 Unterlassene oder verspätete Mängelrügen führen zum Verlust allfälliger Ansprüche.


6. Rückerstattungen

6.1 Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich, sofern eine gesetzliche Gewährleistungspflicht besteht oder die motics ag einer Rückabwicklung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

6.2 Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich erst nach:

  • vollständiger Prüfung der Ware oder
  • abschliessender Klärung des Sachverhalts.

6.3 Bereits angefallene Projektierungs-, Engineering-, Beratungs-, Transport- oder Installationskosten werden in keinem Fall rückerstattet.

6.4 Die motics ag ist berechtigt, offene Forderungen mit allfälligen Rückerstattungsbeträgen zu verrechnen.


7. Gewährleistung

7.1 Es gelten ausschliesslich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Gewährleistungsbestimmungen.

7.2 Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht automatisch zur Vertragsauflösung oder Rückerstattung, sondern primär zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nach Wahl der motics ag.

7.3 Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


8. Ausschluss bei Markt- und Wirtschaftlichkeitsrisiken

8.1 Veränderungen von Energiepreisen, regulatorischen Rahmenbedingungen, Förderprogrammen, Netztarifen, Marktmechanismen oder Wirtschaftlichkeitsannahmen begründen keinerlei Rückerstattungs- oder Rücktrittsansprüche.

8.2 Unternehmerische Risiken trägt ausschliesslich der Kunde.


9. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der motics ag liegen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der motics ag.

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